Baudenkmale und besonders erhaltenswerte Bausubstanz
Bewahrung durch Nutzung – das ist der Grundsatz, mit dem denkmalgeschützte Wohngebäude der Nachwelt erhalten werden sollen. Kulturhistorisch oder künstlerisch wertvolle Substanz gilt es einerseits zu sichern aber andererseits so zu gestalten, dass eine zeitgemäße Nutzung möglich ist. Das ist ein sensibles Spannungsfeld, in dem es gilt die Interessen aller Beteiligten angemessen zu berücksichtigen. Die Nutzungsart in der mitunter langen Geschichte der Gebäude unterscheidet sich regelmäßig von dem, was wir heute unter behaglichem Wohnen verstehen. Das erfordert im Hinblick auf eine energetische Sanierung ein bauphysikalisch besonders sogfältig durchdachtes Konzept.

Die Förderprogramme des Bundes berücksichtigen das mit deutlich reduzierten Mindestanforderungen an die Energieeffizienz im Vergleich zu gewöhnlichen Wohngebäuden.

Steht Ihr Gebäude nicht unter Denkmalschutz, weist aber besonders erhaltenswerte Merkmale auf, entweder im Detail, in der Gesamtwirkung oder auch in Bezug auf die Umgebungsbebauung, dann können Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung beantragen, das Haus als „besonders erhaltenswerte Bausubstanz“ einstufen zu lassen. Dann gelten hinsichtlich der Sanierung und der Förderung die gleichen gemäßigten Anforderungen wie für ein Denkmal.

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